Die EU-Kommission räumt in einem Bericht schwere Fehler bei der Umsetzung des Swift-Abkommens ein
Nach Informationen aus der Europäischen Kommission verstoßen die USA gegen das erst vor kurzem abgeschlossene Swift-Abkommen Dabei dürfen amerikanische Behörden auf die Daten europäischer Bankkunden zugreifen und diese Informationen auswerten, um Finanziers des Terrorismus nachzuspüren.
Das unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen. In der Praxis sieht es aber so aus, dass die USA ihre Anfragen an die EU nicht wie gefordert, eingrenzen. US-Behörden speichern Daten europäischer Bankdaten ohne Anlass und auf Vorrat. Diese Praxis verstößt eindeutig gegen Artikel 4 des Swift-Abkommens. Darüber hinaus verschweigen die Amerikaner die Zahl der Zugriffe was in Artikel 13 des Swift-Abkommens festgeschrieben ist.
Bereits bei der Verabschiedung des Swift-Abkommens im vorigen Jahr gab Dr. Cornelia Ernst zu bedenken: „Das vorgelegten Abkommen berücksichtigte in völlig unzureichendem Maße die vom Parlament geäußerten Bedenken.“ Sie kritisiert darüber hinaus, dass auch weiterhin die Übermittlung größerer Datenpakete möglich ist, nicht ausgewertete Daten fünf Jahre lang gespeichert werden können und nicht sofort gelöscht werden müssen, nicht und europäische Bürgerinnen und Bürger zwar Widerspruch gegen die Datenübermittlung einlegen können, dieses Recht aber nicht einklagen können.
Diese Befürchtungen haben sich nun durch den Bericht der Kommission bestätigt. Die Delegation der LINKEN im EP fordert daher die sofortige Aussetzung des Swift Abkommens und eine Neuverhandlung, in dem die Grundsätze des Datenschutzes besondere Beachtung finden müssen.
Dresden, 01.04.2011