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Innenausschuss stellt hohe Anforderungen an Einsatz von Körperscannern

20. April 2011
Kategorien
  • Pressemitteilungen
Tags
  • Ganzkörperscanner
  • Grundrechte. Datenschutz
  • Überwachung

Am 19.4.11 hat der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europaparlaments seine Stellungnahme zur EU-weiten Einführung von Körperscannern an Flughäfen angenommen.

Innenexpertin Cornelia Ernst, MdEP Die Linke, dazu:
„Mit der Einführung von Bodyscannern wird der Flugverkehr nicht sicherer, die Schlangen am Flughafen werden auch nicht kürzer, es wird bestenfalls teurer, und obendrein werden Grundrechte eingeschränkt.
Es ist noch immer höchst zweifelhaft, ob Bodyscanner wirklich einen erhöhten Nutzen haben, wie bisher auch die Tests in Deutschland zeigen. Damit ist noch nicht einmal die Mindestvoraussetzung für deren Einsatz erfüllt.

Für uns ist klar, dass auf dieser Grundlage solch ein massiver Eingriff in die Menschenwürde auf gar keinen Fall vertretbar ist. Dasselbe gilt für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Es darf wirklich bezweifelt werden, dass die aufgenommenen Bilder nicht doch ihren Weg in irgendwelche Datenbanken oder ins Internet finden. Bisher ist jedenfalls kein Modell auf dem Markt, das weder Bilder temporär speichert noch eine Netzwerkanbindung besitzt.
Eine weiteres Problem sind die bisher nur unzureichend untersuchten gesundheitlichen Risiken, davon sind neben Kindern, Schwangeren und Alten insbesondere diejenigen betroffen, die beruflich viel fliegen. Bei Geräten, die auf Röntgentechnik basieren, sind die zulässigen Höchstwerte sehr schnell überschritten. Hier hätte die Stellungnahme deutlicher ausfallen können.

Von der deutschen Bundesregierung erwarte ich, dass sie die Ergebnisse ihrer Tests an Flughäfen fair auswerten und dann konsequenterweise auf den Einsatz dieser Technik verzichten.

Brüssel, 19.4.2011

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