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Regionen fördern – nicht bestrafen

15. Juli 2012
Kategorien
  • Konferenz
Tags
  • Struktur- und Kohäsionspolitik

Die Fraktion der Europäischen Linken / Nordische Grüne Linke (GUE/NGL), also die linke Fraktion im Europäischen Parlament, der auch die Europaabgeordneten der LINKEN angehören, hat beschlossen, in der Zeit vom 12. Juni bis 28. September 2012 eine Unterschriftensammlung durchzuführen.

Sie steht unter dem Motto „Regionen fördern – nicht bestrafen!“ und wendet sich gegen die Einführung von Sanktionen in der EU-Regionalförderung aufgrund von Verletzungen der vereinbarten Verschuldungsgrenze der EU. Die Bundesrepublik, insbesondere die neuen Bundesländer haben in den vergangenen Jahrzehnten erheblichen Nutzen aus der Regionalförderung der EU ziehen können. Deutschland ist nicht nur der größte Nettozahler der EU, sondern die Bundesländer haben gerade über die Regionalförderung auch erhebliche Rückflüsse aus Brüssel erhalten, die ihre Entwicklung maßgeblich beeinflusst haben. Ob und wie sie eingesetzt werden, entscheiden die Bundesländer weitgehend selbst – die Regionalpolitik ist deshalb ein Stück gelebte Demokratie und Dezentralisierung innerhalb einer ansonsten zu großen Teilen bürokratisch verfassten EU.

Hintergrund

Die Unterschriftensammlung der Linksfraktion im Europäischen Parlament hat folgenden Hintergrund: Im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union wird gegenwärtig ein Gesetzespaket diskutiert, zu dem die Verordnungsentwürfe für die EU-Regionalförderung und vor allem der Entwurf für den Mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit von 2014 bis 2020 gehören. In diesem Rahmen ist auch die Einführung einer sogenannten makroökonomischen Konditionalität geplant: EU-Fördermittel, die für den Einsatz in den verschiedenen europäischen Regionen (unter ihnen die deutschen Bundesländer) bestimmt sind, sollen reduziert oder sogar ganz gestrichen werden, wenn der entsprechende Mitgliedstaat die Verschuldungskriterien des Stabilitäts- und Wachstumspaktes nicht einhält. Künftig soll diese Regelung für alle EU-Regionalfonds gelten:

  • für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung,
  • für den Europäischen Sozialfonds,
  • für den Kohäsionsfonds,
  • für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes und
  • für den Europäischen Fischereifonds.

Bisher gibt es eine solche Regelung „nur“ für den Kohäsionsfonds.

weitere Infos auf der Seite der Delegation DIE LINKE im Eruopaaparlament

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