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Nach de-facto-Verbot von Innenstadttraining in Dresden: Kundgebung gegen die Willkür der sächsischen Behörden

2. Februar 2013
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  • Pressemitteilungen
Tags
  • Grundrechte
  • Rechtsextremismus
  • Sachsen

Am Samstag, 2.2.2013 fand in Dresden eine öffentliche Mobilisierungs-Aktion gegen den Naziaufmarsch am 13.2. in Dresden statt. Die Dresdner Europaabgeordnete Dr. Cornelia Ernst hatte diese Aktion für das Bündnis Dresden nazifrei angemeldet und war gegen die Beauflagung der Aktion durch das Ordnungsamt auch juristisch vorgegangen.

Das Amt hatte mit Bescheid vom 30.1. sowohl die szenische Darstellung als auch jeglichen positiven Bezug zur Aktionsform Blockade im Rahmen der Aktion verboten.

Cornelia Ernst erklärt:

„Ich freue mich, dass über 50 Menschen an der Aktion teilgenommen haben, die wir aufgrund des Vorgehens der Behörden zu einer Kundgebung zur Kritik an den sächsischen Verhältnissen umgewidmet haben. Ich bin noch immer fassungslos über das de-facto-Verbot des ursprünglich angemeldeten Innenstadtrtrainings durch das Dresdner Ordnungamt und darüber, dass das Verwaltungsgericht Dresden sich dieser zweifelhaften Rechtsauffassung angeschlossen hat. Die sächsischen Behörden und Justiz sind auf dem rechten Auge blind, dafür schlagen sie mit aller Kraft, gegen die, die Zivilcourage gegen menschenverachtende Einstellungen zeigen. Das kann nicht sein!

Ich unterstütze die antifaschistischen Aktivitäten gegen das Opfer-Ritual der Nazis im Februar aus vollstem Herzen und ermutige alle, zivilen Ungehorsam gegen den geschichtsrevisionistischen Aufmarsch zu üben.“

Dresden, 2.2.2013

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