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Gesichtserkennung in Berlin Südkreuz nicht EU-konform?

26. August 2017
Kategorien
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Tags
  • Grundrechte
  • Pegasus/Datenschutz
  • Sicherheit
  • Überwachung

Derzeit wird vor allem diskutiert, ob bei dem Versuchsprojekt zur Gesichtserkennung in Berlin Südkreuz deutsche Datenschutzregeln sowie die Vereinbarungen mit den Probanden eingehalten werden. Doch auch das europäische Datenschutzrecht gilt es zu beachten, so Cornelia Ernst, Sprecherin der Delegation DIE LINKE. im EP:

„Wenn im Mai 2018 die neuen europäischen Datenschutzregeln in Kraft treten, werden sie anders als heute auch für die Polizei gelten. Ein Versuchsprojekt, wie es aktuell in Berlin durchgeführt wird, muss sich auch jetzt schon an den kommenden Regeln messen lassen. Deshalb habe ich zum Thema Gesichtserkennung am Südkreuz eine Frage an die Europäische Kommission gestellt und will wissen, wie man dort die Vereinbarkeit mit EU-Recht einschätzt.“

 

„Natürlich bin ich gegen diese automatisierte Überwachung der Bevölkerung aufgrund biometrischer Merkmale. Wenn Minister de Maizière heute die Polizei fit für Zukunft machen will, dann soll er sie auch fit für die Datenschutzregeln von morgen machen.“

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