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Ein anständigeres Asylsystem ist möglich – Ball im Feld der Mitgliedstaaten

19. Oktober 2017
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  • Asyl/ Migration
  • Asylpolitik

Der Innenausschuss des Europaparlaments (LIBE) hat soeben die Reform der Dublin-Regulierung (= ‚Dublin IV‘) angenommen. Damit wurden auch zahlreiche Änderungen unserer Linksfraktion GUE/NGL übernommen, wodurch nach jahrelanger Unzulänglichkeit des bisherigen ‚Dublin-Systems‘ und monatelangem Ringen der verschiedenen EP-Fraktionen eine grundlegende Verbesserung der Regulierung erreicht werden konnte. Cornelia Ernst, Sprecherin der Delegation DIE LINKE. im Europaparlament und Unterhändlerin (‚Schattenberichterstatterin‘) der Linksfraktion für diesen Bericht, kommentiert das Ergebnis: „Ich freue mich sehr über die Annahme dieses Berichts. Der Text fordert radikale Veränderungen an der Art und Weise, wie Asylsuchende heute in der EU verteilt werden. Das gilt insbesondere für das unsinnigste der bisherigen Dublin-Kriterien, denn die Verantwortung für die Durchführung eines Asylantrages soll nicht mehr per se dem Mitgliedstaat obliegen, der zuerst betreten wurde.“

„Wir als Linksfraktion GUE/NGL haben lange Zeit das Ende des derzeitigen Systems gefordert, das dazu führte, dass Italien und Griechenland für die Mehrheit der Asylbewerber*innen in der EU verantwortlich wurden. Was der Bericht jetzt vorschlägt, ist ein System, das auf familiären Bindungen und anderen sinnvollen Verbindungen zu einem Mitgliedstaat beruht, wie zum Beispiel erhaltene Diplome oder vorherige Aufenthaltsgenehmigungen.“

„Vor allem soll nun jeder und jede, egal wie und wo er oder sie in die EU eingereist ist, in einen anderen Mitgliedsstaat umziehen können. Das ist die wohl radikalste Veränderung des dysfunktionalen Dublin-Systems, die je in diesem Haus genehmigt wurde und deshalb ein großer Schritt in die richtige Richtung. Ich hoffe, dass der heute tagende Rat die Botschaft des Europäischen Parlaments vernimmt und nun an dem Vorschlag arbeitet.“

 

 

Hintergrund: Die wesentlichen Änderungen des heute angenommenen Berichts:

– Die Verpflichtung zum Asylverfahren durch den Staat des Ersteintritts konnte gestrichen werden.

– Die Zulässigkeitsprüfung eines Asylantrages und eine damit verbundene Abweisung auf Grund eines vorher passierten sogenannten ‚Sicheren Drittstaates‘ konnte aus dem Kommissionsvorschlag gestrichen werden.

– Persönliche Präferenzen der Asylsuchenden, die auf objektiven Kriterien beruhen wie beispielsweise familiäre Verbindungen, Sprachkenntnisse oder konkrete Beziehungen zu einem Mitgliedstaat (Studienaufenthalte oder berufliche Kontakte), sollen künftig berücksichtigt werden.

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