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Nach zwei Jahren Arbeit: DSGVO gilt nun auch für EU-Institutionen

13. September 2018
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  • Pressemitteilungen
Tags
  • Datenschutz

Spätestens seit dem 25. Mai dieses Jahres ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vielen ein Begriff. Mit diesem Regelwerk wurden neue Maßstäbe im Umgang und im Schutz personenbezogener Daten gesetzt. Was jedoch in dieser Verordnung ausgespart wurde, sind die Institutionen der Europäischen Union. Diese fallen unter eine eigene Verordnung, die heute mit großer Mehrheit (527 zu 51 Stimmen bei 27 Enthaltungen) im Plenum angenommen und in Verantwortung von Cornelia Ernst als zuständige Berichterstatterin verfasst wurde: „Ich freue mich sehr über die große Zustimmung zu unserem Text. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, dass die EU-Institutionen nicht denselben Regeln unterliegen sollen wie alle anderen Akteure in der EU auch. Mit dieser Verordnung ist uns gelungen, das Schutzniveau personenbezogener Daten auch für die EU-Agenturen festzuschreiben, allen voran für Europol, was uns ein besonderes Anliegen war.“

„Bei Europol war der Umgang mit den existierenden Datenschutzregimen die entscheidende Frage. Europol, Eurojust und EPPO betreiben Datenverarbeitung zum Zweck der Strafverfolgung. Gerade bei einem sensiblen Bereich wie der Strafverfolgung ist es besonders wichtig, dass sie denselben Regeln folgt, wie die nationalen Polizeibehörden. Die Regeln für Eurojust gelten ab sofort, jene für Europol und EPPO hingegen erst nach deren Revision 2022, womit das Schutzniveau vollends in Einklang gebracht wird.“

„Ein weiterer Kernpunkt dieser Verordnung ist der Datentransfer zu Empfängern, die keine EU-Institutionen sind. Das ist die maßgebliche Regelung für den Zugang zu EU-Dokumenten. Dort haben wir eine wichtige Klarstellung erreicht, nach der Bürgerinnen und Bürger, die bestimmte Informationen von der EU erhalten wollen, sich nur auf ein öffentliches Interesse an Transparenz berufen, und nicht mehr wie bisher eine rechtlich wasserdichte Argumentation liefern müssen, um Dokumente zu erhalten. Das ist ein deutlicher Fortschritt für die Informationsfreiheit in der EU.“

„Die Verordnung wurde bereits im Juni vom Rat angenommen und tritt alsbald in Kraft. Entscheidend ist nun, dass sich der Rat endlich auch in Sachen ePrivacy-Richtlinie, dem letzten Mosaikstein der Datenschutzreform, auf einen gemeinsamen Ansatz verständigt. Es ist höchste Zeit, den EU-Bürgerinnen und Bürgern einen angemessenen und vollumfänglichen Schutz ihrer Privatsphäre zu gewähren. Ob sich Wien noch bis Ende des Jahres bewegt, bleibt abzuwarten.“

 

 

Der vollständige Text der Verordnung findet sich hier.

 

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