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STVO und DSGVO – Regeln, damit sich nicht der Stärkere durchsetzt

24. Februar 2019
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Um 1900 erobert eine neue Technologie Europa: Das Automobil. Unabhängigkeit, Geschwindigkeit, sind die Versprechen. Aber der Autoverkehr wächst schneller als die Infrastruktur. Schon bald gibt es erste Probleme, es gibt Unfälle. Für den Straßenverkehr wurden schon kurz nach der Jahrhundertwende erste Regelungen, Vorschriften und Normen eingeführt. Ziel war zuerst, die Unfallgefahr zu senken, Regelungen zum Ausgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern, Bus, Straßenbahn, Zug, Moped, Motorrad, Fahrrad zu schaffen. Doch es wurden nicht nur Regelungen für den Straßenverkehr getroffen, auch die Vorgaben an die Fahrzeughalter nahmen zu: Fahrerlaubnis erwerben Anschnall-/Gurtpflicht TÜV-Kontrollen Umweltplakette Winterreifen. Ebenso wuchsen mit der Zeit die Anforderungen an die Hersteller um Sicherheit zu gewährleisten.

Über 90 Jahre später erobert eine neue Technologie Europa: Das Internet wird durch die ersten benutzerfreundlichen Webbrowser zu einer massenmarkttauglichen Technologie. Unabhängigkeit, Geschwindigkeit, Information sind die Versprechen.  Aber der Datenverkehr und die Zahl der Technologien wächst schneller als die rechtliche Absicherung. Gesetze zum Schutz persönlicher Daten hatten die meisten europäischen Staaten zu dieser Zeit bereits. Die Entwicklung der EDV in den 60er Jahren im Finanz-, Versicherungs- und Verkehrssektor und an Universitäten hatte das nötig gemacht. Die Systeme waren nur wenig vernetzt, aber selbst umständliche Bänder als Datenträger speicherten bereits viel mehr maschinenlesbare Personendaten als Papierakten. Mit der rasenden Vernetzung gibt es aber neue Probleme, denn aus dem WorldWideWeb wird das WildWestWeb Für den Straßenverkehr wurden über 130 Jahre lang Regelungen entwickelt und eingeführt. Und es gibt immer wieder neuen Bedarf an Regulierung. Auch am Datenschutz wird schon länger gearbeitet:  Das erste Datenschutzgesetz galt ab 1970 in Hessen, das erste bundesweite Datenschutzgesetz gab es 1977. Die erste EU-Regelung war die Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG, also von 1995.  Angesichts der technischen Entwicklung in den letzten Jahren dringend eine Anpassung auf EU-Ebene nötig. Während internationale Standards und Normen für Technik und Infrastruktur von internationalen Organisationen wie dem World Wide Web Consortium oder der Internet Engineering Task Force verabredet werden und mit Datenschutz nichts zu tun haben, regelt die DSGVO die Rechte der Benutzer. Im Prinzip beruht die neue Regelung auf denselben Säulen wie die STVO: Regeln für alle, Leitplanken und Stoppzeichen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen geschützt werden vor Betrug und Diebstahl, aber auch Übergriffen wie Mobbing und Hassrede. Das geschieht durch die Ausdehnung der Verbraucher- und Persönlichkeitsrechte. Auch für den Handel gibt schon lange gesetzliche Regelungen, die auf die Anforderungen des digitalen Marktes angepasst werden.  Dafür wird die rechtliche Rahmensetzung für kommerzielle und soziale Nutzung der Netze auf Betreiberseite geändert. Das gilt besonders für die digitale Erfassung von persönlichen Daten, die Aufzeichnung von Benutzerverhalten im Web, und für die Weitergabe dieser Daten an Dritte. Wer vom Käufer zum Verkäufer wird, wer sich ein Geschäft aufbauen will, unterliegt Vorgaben. Das ist nicht neu. Aber wer die neuen Technologien des Web 2.0 – soziale Netzwerke, Blogs u.ä. – nutzt, kann ganz schnell vom „User“ zum „Betreiber“ werden, der diesen Regelungen zu Urheberrecht und Datenerfassung unterliegt.  Wer in die Öffentlichkeit geht, wer in der Öffentlichkeit agiert, für den gelten auch gesetzliche Standards. Denn es ist klar: Im Straßenverkehr wie im Netz muss es Regeln geben. Ansonsten setzt sich nur der Stärkere durch.

 

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