Vor acht Tagen präsentierte die EU-Kommission ihren Vorschlag für den „Digitalen Grünen Nachweis“. Die geplanten Zertifikate sollen als Nachweis dienen, ob EU-Bürger:innen geimpft oder getestet wurden bzw. von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Ziel ist es, das Reisen innerhalb Europas zu erleichtern. Alle 27 EU-Staaten sollen diese Bescheinigungen gegenseitig anerkennen.
Nur fünf Tage nach der Präsentation des Vorschlags durch die Kommission am Montag dieser Woche beantragte die EU-Kommission beim EU-Parlament ein sogenanntes Dringlichkeitsverfahren.
Ziel der Kommission ist, dass die Verordnung bis Juni 2021 in Kraft tritt. Das Dringlichkeitsverfahren bedeutet in der Praxis, dass die Verfahrensschritte des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses verkürzt werden. So würde die parlamentarische Arbeit am Vorschlag der Kommission in erster Linie nur auf Plenarebene stattfinden. Dadurch fallen der Austausch und die Debatte in den Fachausschüssen weg. Heute stimmte das Europäische Parlament über den Antrag der Kommission zum Dringlichkeitsverfahren ab. In dieser Abstimmung ging es also nur darum, in welchem Verfahren der Vorschlag zum „Digitalen Grünen Nachweis“ bearbeitet und verabschiedet wird. Es ging nicht um den Inhalt des Vorschlags. Im Vorfeld der Abstimmung kommentierte die innenpolitische Sprecherin der Linken im Europaparlament Dr. Cornelia Ernst:
„Die Kommission will hier im Schnellverfahren ihren Vorschlag durchbringen. Das ist dem Gegenstand nicht angemessen. Für mich ist klar: wir müssen gegen das Dringlichkeitsverfahren stimmen. Es muss eine fachliche Debatte des Vorschlags der Kommission in den zuständigen Ausschüssen des Parlaments geben. Wir haben viele Bedenken, was die Umsetzung des Vorschlags angeht. Viele ganz praktische Fragen bleiben unbeantwortet. Nur wenn man geimpft, getestet oder genesen ist, bedeutet das ja noch nicht, dass man das Virus nicht mehr übertragen kann – das ist wissenschaftlich nicht abschließend geklärt. Fragen des Datenschutzes sind bei einem solchem digitalen Vorhaben essentiell und müssen ordentlich geprüft werden. Was bedeutet der Vorschlag in Bezug auf Schengen, wie genau soll das Zertifikat kontrolliert werden? Wir sehen auch die Gefahr, dass Mitgliedstaaten das Zertifikat für andere Zwecke als das Reisen nutzen. Außerdem stellt sich die Frage der Testinfrastruktur. Alle Menschen, die noch nicht geimpft sind, müssen mit Blick auf den Vorschlag der Kommission die Möglichkeit haben sich unkompliziert und kostenlos testen zu können – das ist mit Blick auf die Mitgliedsstaaten momentan noch nicht der Fall. All diese Bedenken müssen deshalb von den Expert:innen im Parlament geprüft werden.
Auch ohne Dringlichkeitsverfahren kann im Parlament im Übrigen bis Juni endgültig entschieden werden. Das Europaparlament kann mit dem sogenannten beschleunigten Verfahren zügig arbeiten. Ein solches Verfahren sichert im Gegensatz zum Dringlichkeitsverfahren aber die Beteiligung der zuständigen Fachausschüsse, die es uns erlaubt, den Vorschlag im Detail zu prüfen und wichtige bzw. sinnvolle Änderungen einzubringen.“
Am Donnerstagmittag um 14.30 Uhr wurde das Ergebnis der Abstimmung bekanntgegeben. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmten für ein Dringlichkeitsverfahren. Nach der Verkündung des Abstimmungsergebnisses erklärt Dr. Cornelia Ernst:
„Das Parlament hat eine Chance verpasst, den Vorschlag der Kommission genau unter die Lupe zu nehmen. Jetzt wird es nur auf Plenarebene die Möglichkeit geben, Änderungen einzubringen. Das reicht bei weitem nicht, schon gar nicht bei einem solchen Thema. Hier geht es um essentielle Fragen und legitime Bedenken von Seiten des Parlaments. Damit wird verhindert, dass auf Ausschussebene notwendige Änderungen eingebracht und vernünftige Kompromisse gefunden werden können, um dann einen ordentlichen Abstimmungsvorschlag ins Parlament zu bringen.“