Erneuerbare Energien: DIE LINKE treibt Bundesregierung vor sich her
Es bedurfte einer Klage von Umweltverbänden vor dem Bundesverfassungsgericht, aber jetzt lenkt die Bundesregierung doch noch ein und folgt damit den Forderungen der Linken im Europaparlament.
Am 29.04.2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens mit seinem Urteil für verfassungsrechtlich verbindlich. Die grundrechtliche Freiheit und das Staatsziel Umweltschutz verpflichteten den Gesetzgeber, einen vorausschauenden Plan zu entwickeln, um mit den noch möglichen Restemissionen sorgsam umzugehen. Das sei nicht gewährleistet, wenn keinerlei konkrete Planung für die Zeit nach 2030 stattfinde und überdies fast das gesamte Budget nach der bisherigen Klimapolitik bis 2030 aufgebraucht sein werde.
Nach einem neuen Entwurf sehen die Ziele bis 2030 eine Kürzung des Treibhausgas-Ausstoßes um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Bisher betrug die Vorgabe 55 Prozent. Außerdem muss demnach Deutschland schon 2045 statt 2050 klimaneutral sein, also praktisch überhaupt kein CO₂ mehr in die Atmosphäre blasen.
Bereits im Sommer 2020 trat Cornelia Ernst (MdEP) während der Verhandlungen zum EU-Klimagesetz für eine Emissionsminderung von 65% bis 2030 ein. Damals hatten sich Christdemokrat*innen und Sozialdemokrat*innen im Europaparlament mit Händen und Füßen gegen diese Forderung gewehrt.
Klimapolitik ist auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Das gilt insbesondere für Sachsen, da sich hier bereits Trockenheit und Wassermangel bemerkbar machen und die Landwirtschaft in Mitleidenschaft ziehen. Jedoch haben auch die neuen Klimaziele Auswirkungen auf die Menschen in der Region, denn sie bedeuten auch, dass schon lange vor 2030 mit dem Kohleabbau Schluss sein muss. Deshalb brauchen wir jetzt dringend Investitionen, die von der Bundesregierung dem Land bisher vorenthalten werden. Nach eigener Aussage will die Bundesregierung EU-Mittel aus dem Just Transition Fonds (JTF) zur Erfüllung der Zusagen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen (StStG) einsetzen. Die Linke im EP fordert dagegen, dass EU-Hilfen für den Kohleausstieg zusätzlich zu nationalen Maßnahmen geplant werden müssen. Diese Auffassung teilt die EU-Kommission, wie sie auf Anfrage der Linken im Europaparlament Mitte Januar 2021 mitteilte.
Doch auch das wird, in Anbetracht der neuen Herausforderungen, nicht genügen, um das neue Klimaziel zu erreichen. Die Zukunft gehört den erneuerbaren Energien aus Wind und Sonne. Die EU plant beispielsweise einen massiven Ausbau der Offshore-Anlagen, um die Energiewende voranzutreiben. Das ist nicht nur gut für Küstenregionen, denn auch Betriebe in Binnenländern wie Tschechien und Österreich sind bereits wichtige Zulieferer. Aufgrund seiner Geschichte verfügt Sachsen, und hier insbesondere die Lausitz, über eine große Zahl qualifizierter Beschäftigter in technischen Berufen, die für den Ausbau der erneuerbaren Energien bereits herangezogen werden, beispielsweise bei Herstellung, Installation, Wartung und Betrieb von Windanlagen. Der Betrieb von Windanlagen an Land erfordert im Schnitt 559 Arbeitsplätze pro GW, bei Offshore-Anlagen sind es sogar 1839 Arbeitsplätze pro GW. Zum Vergleich benötigen neue Braunkohlekraftwerke gerade einmal 250 Beschäftigte pro GW. Die Lausitzer Energiegenossenschaft hat sich von der Braunkohle unabhängig gemacht und vergesellschaftet den Strom, ein Paradebeispiel von Bürger*innenbeteiligung, wie wir es schon seit Beginn der Energiewende fordern. Die Menschen in der Region soll die Veränderung aktiv gestalten und mitbestimmen können. Die Zeit ist reif für eine aktive Industriepolitik, die dieses Potenzial auch voll ausschöpft und massiv in den Ausbau erneuerbarer Energien investiert und die Lausitz von einer auf Kohle basierenden Energieregion in eine auf erneuerbaren Energien basierenden Energieregion verwandelt.