Gestern Abend hatten sich die EU-Innenminister:innen darauf geeinigt, ukrainischen Geflüchteten pauschal vorübergehend Schutzstatus zu gewähren, für mindestens ein Jahr, vorbehaltlich bis zu drei Jahren. Cornelia Ernst, migrationspolitische Sprecherin von DIE LINKE im Europaparlament kommentiert die politische Einigung des Rats: „Ich begrüße die Einigung des Rates, pauschal Menschen, die aus der Ukraine fliehen, temporären Schutz zu gewähren, ohne dass diese Asylanträge stellen müssen. Das ist ein historischer, wichtiger und richtiger Schritt. Es ist überraschend, dass der Rat, der seit Jahren in der Migrationspolitik blockiert, plötzlich hier Bewegung reinbringt.
Dennoch hat der Rat den Anwendungsbereich der Richtlinie geschmälert. Zwar bekommen Ukrainer:innen und nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die internationalen Schutz oder gleichwertigen nationalen Schutz in der Ukraine genießen, mit ihren Familien pauschal temporären Schutz. Allerdings fallen, anders als von der Kommission vorgeschlagen, nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die in der Ukraine eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatten, nicht automatisch unter den pauschalen Schutz. Diese Menschen müssen erst nachweisen, dass Sie nicht unter sicheren und dauerhaften Bedingungen in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Auch Menschen aus Drittstaaten, die in der Ukraine studiert oder gearbeitet haben und dort keinen langfristigen Aufenthalt hatten, fallen nicht unter den pauschalen temporären Schutz. Diese Einschränkungen lehnen wir ab.
Wir fordern außerdem, dass russische Deserteure in der EU unkompliziert Schutz bekommen. Das muss auch für ukrainische Männer zwischen 18 und 60 gelten, wenn sie nicht kämpfen möchten. Kein Mensch sollte gezwungen sein, in einem Krieg zu kämpfen.
Die Richtlinie wird nun zum ersten Mal angewendet – obwohl 2015 Menschen aus Syrien vor Krieg und Verfolgung und letzten Sommer Menschen vor den Taliban in Afghanistan flohen. Für mich ist klar: es darf keine Schutzsuchenden erster und zweiter Klasse geben. Die Solidarität darf nicht bei ukrainischen Geflüchteten aufhören. Wir dürfen die vielen Menschen an allen EU-Außengrenzen nicht vergessen, die auch in Gefahr sind. Wir brauchen einen menschenwürdigen Umgang mit Asylsuchenden gleich welcher Herkunft in der EU.
Und so werde ich in meinem Abgeordnetenbüro in Dresden auch eine ukrainische Familie unterbringen.“