Am 3. März 2022 wurde in Brüssel durch die EU-Mitgliedsstaaten zum ersten Mal die Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG über temporären Schutz beschlossen. So bekommen Menschen, die aus der Ukraine fliehen, pauschal vorübergehend Schutzstatus in der EU für mindestens ein Jahr, vorbehaltlich bis zu drei Jahren, ohne dass sie Asylanträge stellen müssen. Das ist ein historischer, wichtiger und richtiger Schritt. Die aktuelle Situation des Umgangs mit Menschen, die aus der Ukraine fliehen, zeigt deutlich, dass es geht, dass Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten Menschen aufnehmen können, wenn sie es nur wollen. Die EU ist handlungsfähig. Ein solcher Geist muss die gesamte EU-Migrationspolitik prägen und zwar gegenüber allen Menschen, die aufgrund von Krieg und Diskriminierung fliehen müssen.