Gemeinsame Erklärung der fluchtpolitischen Sprecherinnen der LINKEN im Bundestag, in den Landtagen und im Europaparlament
Seit dem gewaltsamen Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini in Polizeigewahrsam Mitte September 2022 kommt es im Iran zu den größten Protesten seit dem Sturz des Schah-Regimes 1979. Das Mullah-Regime reagiert mit äußerster Härte: Mehr als 19.000 Menschen wurden im Zusammenhang mit den Protesten festgenommen, Hunderte wurden getötet, darunter auch 70 Minderjährige. Vier Personen hat das Regime bereits hingerichtet, zahlreiche weitere wurden zum Tode verurteilt. Die Regierenden in Deutschland und die deutschen Behörden haben aus diesen Geschehnissen bislang nicht die notwendigen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen gezogen:
- Die bereinigte Schutzquote bei Asylentscheidungen in Bezug auf Iran lag im Jahr 2022 bei 45 Prozent, d.h. die Mehrheit der iranischen Asylsuchenden hat keinen Schutz bekommen. Das wird der Menschenrechts- und Bedrohungslage im Iran in keiner Weise gerecht. In den Monaten September bis Dezember 2022 ist die Schutzquote nicht etwa gestiegen, sondern im Gegenteil etwas zurückgegangen. Überdurchschnittlich viele BAMF-Entscheidungen zu iranischen Geflüchteten mussten im ersten Halbjahr 2022 von den Verwaltungsgerichten korrigiert werden (42 Prozent der überprüften Bescheide). Bundesinnenministerin Nancy Faeser muss dafür sorgen, dass das BAMF seine Entscheidungspraxis an die realen Verhältnisse im Iran anpasst. Bis auf weiteres darf es keine Ablehnungen und Abschiebungsandrohungen gegenüber iranischen Asylsuchenden geben. Verfolgte Iraner:innen brauchen Schutz!
- Noch im Oktober 2022 hat Bayern eine Person in den Iran abgeschoben. Dabei war seit Beginn der Proteste klar, dass jede Abschiebung in den Iran eine konkrete Lebensgefahr für die Betroffenen bedeutet. Auf der Innenministerkonferenz Anfang Dezember 2022 haben die Bundesländer sich zwar darauf geeinigt, bis auf weiteres nicht in den Iran abzuschieben, mit Ausnahme so genannter „Gefährder“, „schwerer Straftäter“ oder „hartnäckiger Mitwirkungsverweigerer“. Eine bundeseinheitlich geltende ausdrückliche Abschiebstoppregelung, wie es sie zuletzt für Syrien gab, wurde jedoch nicht beschlossen. So sind iranische Geduldete