Zunächst ist alles wie im Landtag oder Bundestag. Die EU-Kommission legt, wie z.B. Sachsens Staatsregierung, einen Gesetzentwurf vor, der ins Europaparlament (EP) eingebracht wird. Anders als im Landtag wird dann in der Beratung der Koordinator*innen (Obleute der Fraktionen) nach einem Punktesystem entschieden, welche Fraktion die Federführung zu diesem Gesetzentwurf erhält. Die Fraktion benennt eine/n Berichterstatter*in (Verantwortliche/n), die bzw. der so genannte Shadowmeetings organisiert, in die alle Fraktionen verantwortliche Abgeordnete schicken. Dort und nur dort erfolgt die parlamentarische Arbeit am Gesetzesvorschlag.
Nachdem die Datenschutzgrundverordnung (Federführung Grüne) und die Richtlinie zum Datenschutz für die Bereiche Justiz und Polizei (Federführung Sozialisten & Sozialdemokraten) „im Kasten“ waren, legte die Kommission Ende 2016 einen Gesetzentwurf für den Datenschutz auf europäischer Ebene vor. In diesem geht es um die Umsetzung dieser Gesetze in den EU-Institutionen, wie Kommission, Parlament, Rat, EU-Agenturen. Er legt auch die Rechten des Europäischen Datenschutzbeauftragten fest. Die GUE/NGL erhielt als Fraktion die Federführung. So wurde ich die zuständige Berichterstatterin.… Weiterlesen