Europäische Kommission antwortet auf Anfrage zu Fluggastdatensystem (PNR)
Gemeinsam mit anderen EU-Abgeordneten richtete Dr. Cornelia Ernst Anfrage an die Europäische Kommission, mit der der Stand der Einrichtung von Stellen für die Sammlung, Weiterverarbeitung, Analyse und den Austausch von Fluggastdaten (PNR) in den Mitgliedstaaten abgefragt wurde
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-004209/2013
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Axel Voss (PPE), Timothy Kirkhope (ECR), Sophia in ‚t Veld (ALDE), Carmen Romero López (S&D), Jan Philipp Albrecht (Verts/ALE) und Cornelia Ernst (GUE/NGL)
Betrifft: Fluggastdatensystem (PNR) – gezielte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Im Dezember 2012 hat die Kommission eine gezielte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit dem Ziel veröffentlicht, die Einrichtung von Stellen für die Sammlung, Weiterverarbeitung, Analyse und den Austausch von Fluggastdaten (PNR) in den Mitgliedstaaten zu ko-finanzieren, um so Terroranschlägen und schweren Verbrechen vorzubeugen, oder diese effizient untersuchen und strafrechtlich verfolgen zu können. Die Frist für die Einreichung lief am 10. April 2013 aus.
Die Kommission wird um folgende Auskünfte ersucht:
1. In wie vielen Mitgliedstaaten sind bereits PNR-Bestimmungen in Kraft?
Wie viele arbeiten an entsprechenden Rechtsvorschriften oder haben spezifische einschlägige Rechtsvorschriften, wie in Frankreich?
2. Wie viele Mitgliedstaaten haben Interesse daran geäußert, auf diese gezielte Aufforderung zu reagieren?
3. Kann die Kommission eine Liste aller Mitgliedstaaten vorlegen, die geantwortet haben?
4. Welche Entscheidung trifft die Kommission in Bezug auf diese Aufforderung?
5. Könnten die Ergebnisse dieses Aufrufs die aktuellen Verhandlungen des Parlaments in Bezug auf den Kommissionsvorschlag zur Einrichtung eines gemeinsamen EU-Systems zur Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR) beeinflussen?
DE
E-004209/2013
Antwort von Frau Malstrom
im Namen der Kommission
(7.6.2013)
1. Innerhalb der EU verfügt das Vereinigte Königreich über ein System für die automatische Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten), während andere Mitgliedstaaten PNR-Daten unsystematisch zur Rechtsdurchsetzung verwenden – auf der Grundlage der Zollbestimmungen oder im Rahmen allgemeiner Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden.
2. Die Kommission hat als Reaktion auf ihre gezielte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Einrichtung von Stellen zur Weiterverarbeitung von PNR-Daten in den Mitgliedstaaten Anträge aus 16 Mitgliedstaaten erhalten.
3. Diese Anträge stammen aus Bulgarien, Estland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, der Slowakei, Finnland und Schweden.
4. Die Anträge werden derzeit von internen und externen Evaluatoren bewertet.
5. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist eine Einzel-Finanzierungsmaßnahme innerhalb des ISEC-Programms und steht in keinem direkten Zusammenhang zu den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Vorschlag der Kommission für eine EU-weite PNR-Richtlinie1. Die Kommission verweist auf ihre Beantwortung der Fragen P-000343/2013 und E-000385/2013. Die bei der Kommission eingegangenen Anträge lassen jedoch erkennen, dass eine beträchtliche Anzahl von Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene Maßnahmen zur Einrichtung eines PNR-Systems ergreift. Dies unterstreicht die Notwendigkeit eines kohärenten Ansatzes für die Weiterverarbeitung von PNR-Daten in der EU. Nur ein kohärenter Ansatz für die Verarbeitung von PNR-Daten, wie er von der Kommission mit ihrem Vorschlag für eine EU-weite PNR-Richtlinie vorgelegt wurde, wird eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus ermöglichen und ein angemessenes und konsistentes Datenschutzniveau für die Weiterverarbeitung von PNR-Daten in der EU gewährleisten.