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Vor der eigenen Haustür kehren

13. März 2014
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  • Freizügigkeit
  • Roma

Cornelia Ernst über von Deutschland ungenutzte EU-Fonds für die Integration von Roma: Die Debatte um Rumänien und Bulgarien und das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union reißt nicht ab. Es mischen sich berechtigte Forderungen nach einer stärkeren finanziellen Unterstützung der Kommunen mit rassistischen und nationalistischen Untertönen. 

Der ehemalige Innenminister Hans-Peter Friedrich warnte vor der Einwanderung von Roma aus Rumänien und Bulgarien. Stimmen wurden laut, die eine Einschränkung der Freizügigkeit forderten. Vor allem konservative Politiker beschimpfen Menschen aus Süd- und Osteuropa, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, als »Armutszuwanderer« und »Sozialtouristen«.

Schon beim EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens im Jahr 2007 wurde die Freizügigkeit für Bürger beider Staaten eingeschränkt. Erst sieben Jahre später, also seit 2014, können EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien das für alle Unionsbürger geltende Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen. Diese zeitweise Einschränkung war die Folge einer populistischen Debatte, in deren Verlauf konservative Politiker gezielt die Gefahr heraufbeschworen, es könne zu einer massenhaften Einwanderung armer Rumänen und Bulgaren kommen. Das ist nicht eingetroffen. Trotzdem wird in den Medien eine drohende »Roma-Welle« beschworen und gefragt, ob deshalb nicht doch die Freizügigkeit innerhalb der EU eingeschränkt werden müsse. Im Dezember 2013 warnte der Vorsitzende des Zentralrats der Sinti und Roma, Romani Rose, davor, Horrorszenarien zu propagieren und populistische Tendenzen zu schüren und den Begriff der »Armutszuwanderung« als Synonym für Roma zu gebrauchen.

In der Diskussion muss man stärker differenzieren: Ja, es gibt eine Gruppe unter den Zuwanderern, die besonders hart von Armut und Ausgrenzung in ihren Herkunftsländern betroffen ist, und ja, in vielen Fällen sind dies Roma aus Rumänien und Bulgarien. Einige Städte in Deutschland, wie zum Beispiel Duisburg oder Dortmund, stehen hier vor besonderen Herausforderungen. Gegenwärtig leben etwa 9000 Menschen aus Bulgarien und Rumänien in Duisburg, ein Großteil davon Roma. Ursache für die Konzentration auf einzelne Stadtteile ist vor allem der Zugang zu geeignetem Wohnraum und zu bereits bestehenden Netzwerken. Die Neuzuwanderer stoßen vielfach auf Vorurteile und offen rassistische Ablehnung. Die verschuldete Kommune sieht sich vielfach überfordert, wo konkrete Integrationshilfen angeboten werden müssen. Dabei spielen auch Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds eine wichtige Rolle. Im Mehrjahres-EU-Haushalt 2007-2013 waren insgesamt 26,5 Milliarden Euro (für alle Mitgliedstaaten) für Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Integration (unter anderem von Roma) vorgesehen. Kein schlechter Betrag, könnte man meinen. Allerdings darf man dabei nicht vergessen, dass die Mitgliedstaaten diese europäischen Gelder kofinanzieren müssen, das heißt, sie müssen entweder 50 oder 20 Prozent (je nach Mitgliedstaat) der Projektkosten selbst tragen. Und hier beginnt die Schwierigkeit für einige Mitgliedstaaten: Durch die Sparzwänge, die den nationalen und den Länderhaushalten auferlegt werden, verengt sich deren Spielraum, so dass sie oft die zur Verfügung stehenden europäischen Gelder nicht abrufen können. Jüngst forderte der Integrationsminister in Nordrhein-Westfalen, die EU-Mittel, die von Rumänien und Bulgarien nicht abgerufen wurden, nach Deutschland umzuleiten, um die besonders von der »Armutszuwanderung« betroffenen Kommunen zu unterstützen.

Bulgarien hat 47 Prozent der Mittel zur Integration benachteiligter Menschen verfallen lassen, Rumänien 70 Prozent. Allerdings hat auch Deutschland drei Milliarden von insgesamt neun Milliarden Euro nicht abgerufen. Gegenseitige Schuldzuweisungen bringen uns nicht weiter. Was wir brauchen, ist ein Austausch von bewährten Praktiken, technische Hilfe für die Administration vor Ort, ein Ende der europäischen Sparpolitik und eine offene und ehrliche Diskussion, wie den Kommunen geholfen werden kann, ihre Integrationsaufgaben zu erfüllen. Die Bundes- und Landesregierungen müssen den Kommunen finanziell unter die Arme greifen, so dass alle Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds für Integrationsmaßnahmen genutzt werden können.

erschienen in: Neues Deutschland, 6.3.2014

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