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Klima-Sozialfonds: Verhandlungsposition der Linken im Europaparlament

11. März 2022
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Was ist der Klima-Sozial Fonds?

Der Klima-Sozialfonds (SCF) (COM(2021) 568 final) ist Teil des sogenannte ‚Fit for 55 package,‘ einem Maßnahmen Paket der EU zur Anpassung des bestehenden Gesetzesrahmens in den Bereichen Klima, Energie, Landnutzung und Verkehr an das Europäische Klimagesetz. Das ‚Fit for 55 package‘ beinhaltet auch einen Vorschlag zur Ausweitung des europäischen Emissionshandels auf Wärme und Verkehr (EU-ETS II), der Verbraucher:innen direkt in Form höherer Heiz- und Transportkosten belasten würde. Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen wären davon überdurchschnittlich betroffen, da ihnen die Mittel zu emissionsarme Heizsysteme und Transportmittel zu wechseln, dadurch steigt die Gefahr von Energie- und Mobilitätsarmut. Bisherige Erfahrungen beim Emissionshandel lassen auch Zweifel an der Lenkungswirkung marktbasierter Klimaschutzmaßnahmen. Die Kommission sieht den SCF als Ihre Antwort auf die regressive Wirkung des Emissionshandels, der die Auswirkungen des EU-ETS II auf Haushalte abfedern soll.

Der SCF soll aus sich aus den Einkünfte des Emissionshandels finanziert werden und unter anderem für Renovierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, Anschaffung von Erneuerbaren, Anschaffung von E-Fahrzeugen und direkte Einkommensunterstützung für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen verwendet werden. Leider ist der Kommissionsvorschlag finanziell so schwach unterfüttert, dass der SCF ohne weitreichende Nachbesserungen kaum in der Lage sein wird so ein weitreichendes Aufgabenspektrum wahrzunehmen, geschweige denn ein effektives Werkzeug im Kampf gegen Energie- und Mobilitätsarmut zu werden.

Gemäß Kommissionsvorschlag soll nur ein kleiner Teil (25 %) der Einnahmen aus dem ETS II für den SCF verwendet werden. Das wären schätzungsweise 72,2 Mrd EUR während der geplanten Laufzeit des Fonds von 2025-2032. Die Mitgliedsstaaten sollen weitere 72,2, Mrd EUR beisteuern, aber auch mit diesen zusätzlichen Mitteln ist der SCF nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Bereits heute gibt es über 30 Millionen energiearme Haushalte in der EU, deren Zahl sich mit der Einführung des ETS II nur noch vergrößern kann.

 

Der SCF als transformatives Instrument, das strukturelle Ungerechtigkeiten bekämpft

In den Augen der Kommission sind die beiden Vorhaben ETS II und SCF untrennbar miteinander verbunden. Zudem sieht Die Linke im Europaparlament im EU-ETS II kein geeignetes Klimaschutzinstrument und lehnt den Vorschlag ab. Dennoch will Die Linke im Europaparlament am SCF festhalten, denn auch ohne ETS II gibt es ausreichenden Bedarf für die Einführung des SCF. Klimapolitik ist auch immer eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und das Europaparlament hat jetzt die Chance aus einem Papiertiger ein schlagkräftiges Instrument für eine sozial gerechte Klimapolitik zu machen. Der SCF kann und soll ein wichtiges Instrument für die Ausgestaltung einer sozial gerechten Klimapolitik werden, dazu muss er aber auch so gestaltet werden, dass er seine Aufgaben erfüllen kann.

 

Die Linke fordert eine Entkoppelung des Klima-Sozial Fonds vom EU-ETS II und schlägt folgende Verbesserungen vor:

  • Entkoppelung des SCF vom EU-ETS II und alternative Finanzierung aus dem bereits bestehenden ETS I;
  • Deutliche Erhöhung der verfügbaren Mittel;
  • SCF Mittel bereits 2023 abrufbar machen, nicht erst 2025;
  • Menschen, die von Energie- und Mobilitätsarmut betroffen oder gefährdet sind, die Zivilgesellschaft, Städte und Kommunen sollten unter Beachtung des Partnerschaftsprinzips bei der Ausarbeitung der Pläne aktiv beteiligt werden;
  • Begünstigte operationell unterstützen. Menschen und Kleinstunternehmen, die von Energie- und Mobilitätsarmut betroffen oder gefährdet sind müssen aktiv darüber informiert werden, wie sie vom SCF profitieren können. Projektanträge und -umsetzung müssen unbürokratisch und ohne zusätzliche Kosten für die Begünstigten Haushalte und Kleinstunternehmen geschehen;
  • Mittelvergabe muss an Rechtstaatlichkeit geknüpft werden.
  • Balance zwischen kurzfristigen Maßnahmen (direkte Einkommensunterstützung) und langfristige Maßnahmen (Energetische Sanierung, Installation von Wärmepumpen und erneuerbarer Energien etc.) muss gewahrt werden.

 

Zu unterstützende Maßnahmen:

  • Mieterstrom Projekte und Bürgerenergie Genossenschaften, die sich sozial gegen Energiearmut engagieren sollten förderfähig sein;
  • Energetische Renovierung sollte holistisch gedacht werden, viele Erneuerungsbedürftige Gebäude enthalten gesundheitsschädliche Stoffe wie z.B. Asbest, die sachgemäß beseitigt werden müssen.
  • Zusätzlich zur finanziellen Förderung bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen sollte der Fonds auch ÖPNV Nutzer unterstützen;
  • Der Austausch von alter oder ineffizienter Heizanlagen durch Wärmepumpen sollte Förderfähig sein, der Einbau von klimaschädlichen fossilen Heizsystemen wie Gasboilern dagegen nicht.
  • Ausschlusskriterien: Es muss auch Ausschlusskriterien für Projekte geben, die den sozial- und klimapolitischen Zielen zuwiderlaufen. Zum Beispiel darf der Fonds keine fossilen Projekte finanzieren oder Unternehmen zugutekommen, die die Rechte von Beschäftigten missachten.

 

Link zum Kommissionsvorschlag:

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:9e77b047-e4f0-11eb-a1a5-01aa75ed71a1.0006.02/DOC_3&format=PDF

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